Den Fraktionen kommt bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen eine immer größere Bedeutung zu. Sie sind in den Kommunen und Landkreisen die politischen Entscheidungsträger.
Das Werk nimmt eine genaue Betrachtung des Fraktionsrechts für Gemeinden, Städte und Landkreise vor. Einen Schwerpunkt bilden die kommunalverfassungsrechtlichen Rechte der Fraktionen, die im Überblick für alle Flächenbundesländer erörtert werden. Zusätzlich beinhaltet das Werk die derzeit wohl umfassendste Darstellung des hochsensiblen Themas der Finanzierung der Fraktionen auf kommunaler Ebene. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet sowie ein Hinweis auf die Nutzung der Social Media für die Arbeit der Fraktionen und der damit verbundenen Gefahren.
Der Einführung folgt ein Überblick, der die gesetzlichen Regelungen zum Fraktionswesen und die Bedeutung der Fraktionen aus Sicht der Gemeindevertretung, des Gemeinderatsmitglieds, des Wählers und der Parteien veranschaulicht. Im Rahmen der Beschreibung über die Bildung, Mitgliedschaft und Beendigung von Fraktionen wird deren Charakter als freiwilliger Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit gemeinsamer politischer Grundüberzeugung betont. Ein Abschnitt zum Geschäftsordnungsrecht trägt den Rechten und Pflichten der Fraktionen Rechnung. Wegen der einschneidenden Wirkungen werden die rechtlichen Voraussetzungen eines Fraktionsausschlusses besonders gewürdigt.
Mit diesem Titel werden Bedeutung, Rechtsnatur und Begriff, Rechte und Pflichten, Einbindung in die Kommunalverfassungen, Ausschluss sowie Finanzierung der Fraktionen anschaulich aufgezeigt. Diese Ausgabe zeichnet sich dardurch aus, dass hier die länderübergreifenden Grundsätze unter Berücksichtigung einzelner länderspezifischer Regelungen dargestellt werden. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet.
Inhalt der neuen Auflage sind nach wie vor Streitigkeiten um die Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die Besetzung kommunaler Gremien und die Finanzierung der Fraktionen ebenso wie die Auseinandersetzungen um Rechte von Fraktionen extremistischer, aber verfassungsrechtlich nicht verbotener Parteien.