Die Nichtvermögensdelikte sind in der Klausur ausrechenbar. Seit 1976 analysieren wir Examensklausuren. Über 1000 Klausuren wurden allein im Rahmen des Klausurenkurses von uns erstellt. Probleme des Vermögensstrafrechts sind häufig Gegenstand von Hausarbeiten und Klausuren. Wir kennen das Anforderungsprofil in der Prüfung ganz genau. Lernen Sie frühzeitig, den Horizont der Klausurerstellenden in Ihr Lernen aufzunehmen. So werden Sie selbst zum Experten bzw. zur Expertin. In dieser Fallsammlung finden Sie die wichtigsten Probleme zum Strafrecht BT II klausurtypisch aufbereitet. Die den Fällen zugrunde gelegte Dreiteilung entspricht unserer Unterrichtserfahrung:
1. Einführung in das Problem (Problem erkannt Gefahr gebannt)
2. Gliederung (zum schnellen Rekapitulieren)
3. Ausformulierte Lösung (der ideale Formulierungsvorschlag für Ihre Klausur und Hausarbeit)
Inhalt:
Tötungs- und Körperverletzungsdelikte
Straftaten gegen die persönliche Freiheit und Ehre
Verkehrsstraftaten
Straftaten gegen die Rechtspflege
Aussagedelikte
Urkundendelikte
Brandstiftungsdelikte u.a.