Das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument gewinnt mit zunehmender Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Gerade in der kritischen Phase nach Aufhebung der Insolvenz zum Übergang in die Planüberwachung ist der Sanierungserfolg der Gesellschaft jedoch abhängig von der Zuführung neuer Liquidität. Die vorliegende Untersuchung arbeitet in diesem Zusammenhang den Begriff des Sanierungskredits sowie die speziellen Risiken für Banken heraus und zeigt eine Herangehensweise zur Minimierung ihrer Haftungsgefahren. Hierbei hinterfragt die Autorin insbesondere, ob auf ein zeit- und kostenintensives Sanierungsgutachten zum Zeitpunkt nach Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens ausnahmsweise verzichtet werden kann.
Das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument gewinnt mit zunehmender Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Gerade in der kritischen Phase nach Aufhebung der Insolvenz zum Übergang in die Planüberwachung ist der Sanierungserfolg der Gesellschaft jedoch abhängig von der Zuführung neuer Liquidität. Die vorliegende Untersuchung arbeitet in diesem Zusammenhang den Begriff des Sanierungskredits sowie die speziellen Risiken für Banken heraus und zeigt eine Herangehensweise zur Minimierung ihrer Haftungsgefahren. Hierbei hinterfragt die Autorin insbesondere, ob auf ein zeit- und kostenintensives Sanierungsgutachten zum Zeitpunkt nach Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens ausnahmsweise verzichtet werden kann.
Inhalt
- Rechtliche Risiken des Kreditgebers bei Sanierungskrediten
- Konzept zur Minimierung der Haftungsrisiken
- Reichweite der gerichtlichen Entscheidungskompetenz im Insolvenzplanverfahren
- Entbehrlichkeit desSanierungsgutachtens nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Die Zielgruppen
- Dozenten und Studenten der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Insolvenz- und Bankrecht
- Fach- und Führungskräfte in den Bereichen Insolvenzrecht, Banking/Kreditgeschäfte und Unternehmensbewertung
Die Autorin
Dr. Antje Oswald ist Zivilrichterin am Amtsgericht in Frankfurt am Main und war zuvor als Associate in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Banking, Restrukturierung und Insolvenzrecht tätig. Ihre Promotion erfolgte auf den Gebieten des Gesellschafts- und Versicherungsrechts.