Die Arbeit stellt eine Bestandsaufnahme der strukturellen, legistischen Maßnahmen in Österreich mit Ende der Monarchie bis zu Beginn des Ständestaates dar. Es wird eine Bestandaufnahme über möglichst alle konkreten und formulierten Ansätze im Bereich der Bundesgesetzgebung erstellt, ungeachtet ihrer eventuellen späteren Umsetzung. Zu diesem Zweck wird umfangreiche Quellenarbeit geleistet und deren Resultate mit einer zugehörige Interpretation unter Einsatz von Sekundärliteratur versehen.
Die Arbeit soll einen Überblick über die gesamten Aktivitäten der österreichischen Legislative in der Zeit bieten.
An Hand der Stenographischen Protokolle des österreichischen Parlaments wird eine Analyse aller Aktivitäten der Gesetzgebung im Bereich der Wissenschaft erstellt, die im Ende der Monarchie ihren Anfang und mit Ende der Republikanischen Verfassung 1934 ihr Ende findet. Als flankierende Quellen dienen die verfügbaren Protokolle des Ministerrats (bzw. Staatsrat) einerseits und die Protokolle des Senats der Universität Wien andererseits als Abrundung und Schärfung des Betrachtung.
Der Begriff Wissenschaft wird im zeitgenössischen Kontext definiert und die Sichtweise der Gesellschaft bzw. der von ihr ausgehenden Gesetzgebung in diesem Sinne zugeordnet.
Die Wahl der Quellen beinhaltet die Repräsentation des Souveräns in Form des Parlaments, die unmittelbar daran gebundenem Aktivitäten des Ministerrats als einen durchführenden Teil und die Universität Wien als die größte Einrichtung ihrer Art im Staatsverband.