Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Zeitalter Weltkriege, Note: 1,5, University of London, Veranstaltung: In Pursuit of Prejudice - Anglo-German Cultural Relations, Sprache: Deutsch, Abstract: "England, schien mir, war ein Paradies, ein Land ohne Leiden, beständig, ausgenommen vom allgemeinen Schicksal der Menschheit, eine glückliche Insel von Tagträumern."
Eine ganze Menge Hoffnung, aber auch eine gehörige Prise Voreingenommenheit steckt in diesem Kommentar des jüdischen Exilierten Fred Uhlman. Er war einer unter Unzähligen, die während des nationalsozialistischen Regimes Deutschland verließen um in einem anderen Land Zuflucht zu suchen. Dabei lassen sich die Exilerlebnisse keineswegs über einen Kamm scheren - jedes Individuum hatte ein einzigartiges Schicksal zu tragen. Wie unterschiedlich die einzelnen Geschichten jedoch auch waren, eines hatten alle Exilierten gemeinsam: Ausnahmslos hatten sie eine doppelwandige Mauer zu überwinden, um sich in ihrem fremden Zuhause zurechtzufinden - gleich zwei Schranken aus Vorurteilen, auf der eigenen ebenso wie der fremden Seite. Abhängig vom Einzelfall war sowohl das eigene Vorurteil gegenüber dem neuen Land als auch das 'dem Vorurteil Ausgesetztsein' der Exilierten . Während einige mit offenen Armen empfangen wurden, wurden zeitgleich andere als unerwünschte Eindringlinge ihrer Würde beraubt.
Durch die Situation des Massenexils sowie die insulare Lage Großbritanniens sind außergewöhnliche Rahmenbedingungen für die Bildung des Vorurteils gestellt. Dies macht die Untersuchung des Vor- und 'Nachurteils' gerade im deutschen Exil in Großbritannien 1933-1945 besonders interessant. Auf den Aspekt des 'Nachurteils' sowie weitere essentielle Begriffe wird in II a) eingegangen. In II b) werden die besonderen Bedingungen des Exils und die sich daraus ergebenden Einflüsse auf das Vorurteil untersucht. In Kapitel III wird das Vor- und 'Nachurteil' im Exil anhand ausgewählter Beispiele aufgezeigt; dabei werden die Exilierten in III a) als Bevorurteilte und in III b) als Vorurteilende betrachtet.