Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine laufende Betriebsratswahl abgebrochen werden kann, ist umstritten. Daran konnte auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.07.2011 nichts ändern. Entgegen der dort vertretenen Ansicht muss ein Wahlabbruch nach Auffassung des Verfassers auch bei anfechtbaren Wahlen möglich sein. Vor diesem Hintergrund untersucht und würdigt die Arbeit kritisch den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung und macht eigene Begründungsansätze. Der Autor betrachtet eine Fülle von denkbaren Verstößen gegen die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz. Zudem untersucht er, ob diese einen Wahlabbruch rechtfertigen können.